Ich blicke auf mehr als 30 Jahre Erfahrungen als medizinischer Gutachter zurück (auch in meiner früheren Tätigkeit als Arzt für Rechtsmedizin an der Friedrich- Schiller- Universität Jena).
Zunächst erfolgte die Erstellung von Gutachten im Bereich meiner Tätigkeit als Rechtsmediziner (Obduktionen, Körperverletzungen, Gerichtsgutachten, Blutgruppen- und Abstammungsgutachten).
Nach weiterer Ausbildung und ab sofort klinischer Tätigkeit (Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe u. a. Fachgebiete) und späterer Praxisgründung wurden die Tätigkeitsfelder (insbesondere seit 1991) kontinuierlich ausgeweitet auf :
1. den Gebieten der Medizin/ Innere Medizin/ Chirurgie/ Rechtsmedizin/ Beurteilung von Körperverletzungen usw. für Amts- und
Landgerichte
2. das Gebiet der Sozialmedizin/ Rentengutachten/ Beurteilung von Leistungseinschränkungen für Sozialgerichte, Landessozialgerichte,
3. das Gebiet der Betreuungsverfahren für Amtsgerichte,
4. für Anwälte und Versicherungen,
5. für die BfA der Bundesrepublik Deutschland
6. das Gebiet verkehrsmedizinischer Gutachten,
7. das Gebiet der Schwerbehindertengutachten,
8. das Gebiet der Rentensachen in höheren Instanzen.
Somit sind für mich Begutachtungen in den Bereichen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Zusatzleistungen zur AHV/IV
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Mutterschaftsentschädigung
- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
- Familienausgleichskasse (FAK)
- Individuellen Prämienverbilligung gemäss KVG (IPV)
möglich.
Ich verfüge über die akademischen und beruflichen Voraussetzungen und Erfahrungen, insbesondere über sehr gute technische und konzeptionelle Fähigkeiten
und Kenntnisse im EDV- Bereich. Unsere EDV gewährt Datenschutz gemäß der neuesten Anforderungen.
Die Gutachtenhonorare richten sich nach dem
"Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) geändert worden ist", zuletzt geändert am 25.06.2021 (BGBl I Seite 2154), m. W. v. 03.07.2021
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